Notar beim Immobilienverkauf
Immobilienverkäufer in München stellen sich immer wieder die Frage, welche Rolle der Notar beim Immobilienverkauf in München einnimmt und welchen Nutzen seine Leistungen für den Verkäufer stiften.
Aus welchem Grund wird für die Beurkundung eines Grundstückskaufvertrags ein Notar benötigt?
Der Gesetzgeber schreibt die notarielle Beurkundung bei Grundstückskaufverträgen vor. Dazu gehören nicht nur Grundstücksverkäufe, sondern beispielsweise auch ein Wohnungsverkauf oder ein Hausverkauf. Beim Beurkundungstermin, der meistens in den Amtsräumen des Notars stattfindet, wird der Kaufvertrag vom Notar vorgelesen und muss, wenn Käufer und Verkäufer sich einig sind, von den Beteiligten unterschrieben werden, ansonsten kommt kein gültiger Vertrag über einen Immobilienverkauf zustande.
Ist ein Immobilienverkauf auch gültig, wenn der Vertrag nur mündlich oder privatschriftlich geschlossen wurde?
In diesem Fall ist die gesetzlich vorgeschriebene Formvorschrift "notarielle Beurkundung" nicht eingehalten.
Welchen Nutzen stiftet die Beurkundung durch den Notar für den Verkäufer einer Immobilie in München?
Der Notar bietet für die Immobilienverkäufer rechtliche Beratung im Hinblick auf den abzuschließenden Kaufvertrag. Er hat Belehrungspflichten wahrzunehmen, indem er die Vertragsparteien über die rechtlichen Auswirkungen des Kaufvertrags aufklärt. Der Notar übernimmt auch Abwicklungsaufgaben im Rahmen des Immobilienverkaufs. Dazu gehören beispielsweise die mit dem Käufer vereinbarte Lastenfreistellung und die Beantragung von Vormerkungen im Grundbuch oder die Umschreibung des Eigentums auf den Käufer.
Der zu beurkundende Vertrag wird im Vorfeld vom Notar als Entwurf aufgesetzt und dem Verkäufer und Käufer vor dem Beurkundungstermin zur Verfügung gestellt. Die Beteiligten können sich so vorab mit dem Kaufvertrag befassen und Änderungen und Ergänzungen veranlassen. Der Notar beantwortet gerne auch rechtliche Fragen zu einzelnen Passagen im angestrebten Kaufvertrag.
Welcher Notar in München ist für die Beurkundung des Immobilienverkaufs zuständig?
Der Notar kann vom Verkäufer und Käufer frei gewählt werden. In München sind zahlreiche Notare, über die ganze Stadt verteilt, vertreten. Einige Notare haben sich mit anderen Notaren zusammengeschlossen und teilen sich die Amtsräume.
Welche Kosten fallen für den Notar an?
Die Kosten berechnen sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Oft übernimmt der Käufer die Kosten der Beurkundung. Beim Immobilienverkauf richten sich die Kosten in der Regel nach dem Geschäftswert.
Haftet der Notar für Fehler?
Der Notar haftet gegenüber dem Verkäufer und Käufer für vorsätzliche und fahrlässige Verletzungen seiner Amtspflichten. Die Tätigkeit der Notare unterliegt einem strengen Berufsrecht und wird durch Aufsichtsbehörden überwacht.
Wer beauftragt die Beurkundung eines Immobilienverkaufs durch einen Notar in München?
Eine notarielle Beurkundung kann sowohl vom Verkäufer als auch vom Käufer der Immobilie beantragt werden. Als Makler für Immobilienverkäufe in München und ganz Südbayern kümmert sich die Südbayerische Immobiliengesellschaft gerne um die Vereinbarung eines Beurkundungstermins und die mit der Beantragung verbundenen Formalitäten.