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Erbbaurecht

Unter Erbbau oder auch Erbbaurecht versteht man das Recht, auf einem Grundstück eines Dritten ein Gebäude zu errichten. Für dieses Recht ist im Regelfall ein wiederkehrendes Entgelt, der Erbbauzins, an den Grundstückseigentümer zu entrichten. Das Erbbaurecht entsteht durch einen Vertrag zwischen dem Erbbauberechtigten und dem Eigentümer des belasteten Grundstücks, in diesem Zusammenhang wird dann auch ein Erbbaugrundbuch geführt. Ein Erbbaurecht kann verkauft, vererbt und belastet werden. Das Erbbaurecht besteht meist für einen festgelegten Zeitraum, das Gebäude fällt dann, je nach vertraglicher Vereinbarung, zurück an den Grundstückseigentümer oder muss vom Erbbauberechtigten abgetragen werden. Es sind auch Vereinbarungen zur Entschädigung des Erbbauberichtigten verbreitet.

Erbbau als Mittel zur Förderung für einkommensschwächere Schichten

Ursprünglich sollte der Erbbau einkommensschwächeren Schichten, wie beispielsweise jungen Familien, den Bau eines Hauses ermöglichen, da kein Grundstück gekauft werden muss. Andererseits hatten Eigentümer großen Grundvermögens, wie Kommunen, die Möglichkeit, Erträge aus dem Vermögen zu erzielen. Heute kommt es auf die Konditionen des Erbbaurechts an, ob es sich noch lohnt, ein Haus auf Erbbaugrund zu errichten. Daher ist es notwendig, die Vertragsbedingungen genau zu prüfen und die Gesamtkosten zu berechnen. Für viele Bauherren ist der Kauf eines herkömmlichen Grundstücks eine Alternative zum Erbbau, da dann kein Erbbauzins anfällt und auch von Wertsteigerungen beim Grundstück profitiert werden kann.

Erbbau

Wir sind Ihr Partner, wenn es um den Verkauf von Häusern und Wohnungen mit Erbbaurecht geht. Wenn Sie auf der Suche nach Ihrer Wunschimmobilie sind, können Sie uns über unsere Immobiliensuchanfrage die Rahmendaten mitteilen. Gerne informieren wir Sie, wenn wir Ihnen ein passendes Haus oder eine Wohnung anbieten können.