Tierhaltung
Immer wieder stellen sich Mieter einer Wohnung die Frage, ob die Tierhaltung in der gemieteten Wohnung erlaubt ist. Oftmals ist das Haustier auch der Grund für Streit zwischen Mieter und Vermieter oder den Nachbarn.
Welche Tiere dürfen in einer Wohnung grundsätzlich gehalten werden?
Grundsätzlich ist die Haltung von Kleintieren in begrenzter Anzahl in der Wohnung erlaubt. Zu den Kleintieren zählen beispielsweise Fische in Aquarien, Hamster und Vögel. Gefährliche Tiere sind hingegen grundsätzlich verboten. Es ist wichtig, dass von den tierischen Bewohnern keine Lärm- oder Geruchsbelästigung ausgeht. Im Zweifelsfall ist eine Abstimmung mit dem Vermieter zu empfehlen. Die Haltung von Katzen ist erlaubt, wenn im Mietvertrag keine anderslautende Regelung getroffen wurde. Auch hier gilt, die Anzahl der Katzen muss angemessen sein. Was Hunde betrifft, kommt es darauf an, ob im Mietvertrag die Hundehaltung verboten ist. Es gibt auch Mietverträge, die eine Zustimmung des Vermieters für die Haltung eines Hundes vorsehen. Fehlt im Mietvertrag eine Regelung bezüglich der Hundehaltung, empfiehlt es sich, eine Einwilligung des Vermieters einzuholen.
Kann der Vermieter die Tierhaltung verbieten oder einschränken?
Der Vermieter kann im Mietvertrag das Halten von Hunden, Katzen und anderen Tieren, die keine Kleintiere sind, grundsätzlich verbieten. Liegt ein gültiges Verbot vor, darf das entsprechende Tier nicht in der Wohnung gehalten werden. Es ist auch möglich, das Halten von Hunden und Katzen an die Zustimmung des Vermieters zu binden.
Welche Folgen kann die Nichteinhaltung von Tierhaltungsverboten haben?
Der Vermieter kann bei einem Verstoß verlangen, dass der Mieter das Tier aus der Wohnung entfernt. Das Verbot muss rechtlich jedoch gültig sein, zum Thema Tierhaltung gibt es zahlreiche Gerichtsentscheidungen. Bei sehr schweren Verstößen gegen die Regelungen zur Tierhaltung kann es auch zur Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter kommen.
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