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Mietkaution - Mietsicherheit

Mietkaution?

Eine Mietkaution, auch Mietsicherheit genannt, leistet der Mieter einer Wohnung, eines Hauses oder auch eines Apartments an den Vermieter. Die Mietkaution dient zur Sicherung der Forderungen und Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis mit dem Mieter. Wird das Mietverhältnis beendet und der Vermieter hat keine Ansprüche mehr, hat der Mieter Anspruch auf Rückzahlung des vollständigen Betrags inklusive erfolgter Zinszahlungen.

Beanspruchung der Mietkaution:

Die Mietkaution sichert beispielsweise Ansprüche aus:
- Mietrückständen
- Ansprüche aus der Betriebs- bzw. Nebenkostenabrechnung
- Schäden am Mietobjekt, die der Mieter verursacht hat
Auch Prozesskostenerstattungsansprüche oder Nutzungsentschädigungen für den Vermieter können durch die Mietkaution abgedeckt werden. Die Mietkaution kann jedoch nur beansprucht werden, wenn sie auch vertraglich vereinbart wurde.

Wie hoch kann der Betrag einer Mietkaution sein?

Eine Mietkaution für Wohnraummietverhältnisse darf nicht mehr als die Summe aus drei monatlichen Mieten betragen. Dabei ist die Miete ohne Nebenkosten, also die Kaltmiete anzusetzen. Die Zahlung des Betrags kann in drei Raten aufgeteilt werden.

Arten und Umsetzung einer Mietkaution:

Es gibt unterschiedliche Methoden, dem Vermieter eine Mietkaution zur Verfügung zu stellen.

- Barkaution: Der Mieter übergibt den Betrag der Mietkaution in bar an den Vermieter. Heute wird diese Variante aufgrund zahlreicher anderer Möglichkeiten nur noch selten verwendet.
                     
- Mietkautionskonto: Die Einzahlung des Betrags erfolgt auf ein spezielles Sparkonto bei einer Bank, welches auf den Namen des Mieters lautet, jedoch nur den Vermieter zum Zugriff berechtigt. Der Mieter erhält bei Rückzahlung auch die gezahlten Zinsen.

- Mietbürgschaft: Ein Bürge kann vom Vermieter für die vom Mieter verursachten Schäden oder offene Zahlungen und die damit entstehenden Ansprüche des Vermieters in Anspruch genommen werden.

- Mietkautionsversicherungen: Eine Versicherung leistet die Bürgschaft in Höhe der vereinbarten Sicherheitsleistung gegen eine jährliche Zahlung des Mieters. Der Vermieter erhält die Bürgschaftsurkunde von der Versicherung. Der Mieter wird hier von der einmaligen hohen Zahlung entlastet.

Mietkaution bei Beendigung des Mietverhältnisses:

Der Vermieter hat bis zu sechs Monate Zeit, um den Betrag der Mietkaution zurückzuzahlen. Grund für diese langen Fristen sind beispielsweise Verzögerungen bei Nebenkostenabrechnungen oder die Unsicherheit über die Entstehung von Schäden am Mietobjekt. Unter bestimmten Umständen kann sich diese Frist auch auf 12 Monate verlängern.

 

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