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Nebenkostenabrechnung - Betriebskosten

Bei den Nebenkosten handelt es sich um die Kosten die für den Eigentümer der Wohnimmobilie durch das Eigentum entstehen. Bei den Betriebskosten handelt es sich dabei um den Teil der Nebenkosten welche durch die Vermietung entstehen. 

Die Betriebskosten sind im Regelfall ein Bestandteil der monatlichen Zahlung des Mieters an den Vermieter. Dieser Bestandteil ist zumeist eine Betriebskostenvorauszahlung. Der Betrag der monatlichen Zahlung an den Vermieter setzt sich so aus der Miete des Objekts ohne Nebenkosten-Betriebskosten (Kaltmiete) und des Betrags für die Nebenkosten-Betriebskosten zusammen.

Wie hoch sind die Betriebskosten?

Wie hoch die Betriebskosten-Nebenkosten einer Wohnung, Apartments oder eines Hauses genau sind hängt stark von der Größe des Objekts also der Wohnfläche aber auch der Energieeffizienz des Gebäudes, des Energieverbrauchs durch den Mieter oder auch den erbrachten Dienstleistungen am Objekt ab. Ein Aufzug im Gebäude muss beispielsweise auch von den im Erdgeschoss wohnenden Mietern bezahlt werden.

Welche Kosten dem Mieter als sogenannte Betriebskosten in Rechnung gestellt werden dürfen wird durch die Betriebskostenverordnung genau geregelt. So können beispielsweise die folgenden kostenverursachenden Posten zu den Betriebskosten gerechnet werden:

- Heizung
- Wasserversorgung
- Wassererwärmung
- Straßenreinigung
- Grundsteuer
- Hausmeister
- Gebäudereinigung
- Gartenarbeit
- Abwasser
- Gebäudeversicherungen
- Müllabfuhr
 
Nicht zu den Betriebskosten gezählt werden und damit nicht dem Mieter in Rechnungen gestellt werden dürfen hingegen die folgenden Kostenpunkte:
 
- Hausverwaltung
- Instandhaltungen oder Reparaturen
- Bankkosten 
- Finanzierung der Gebäuderücklagen
 

Zu hohe Nebenkostenabrechnungen?

Der monatlich zu zahlende Betrag wird im Mietvertrag festgeschrieben und sollte bereits in der Ausschreibung des Mietangebots enthalten sein. Was im Mietvertrag nicht an Kosten festgeschrieben ist muss vom Mieter in der Regel auch nicht bezahlt werden. Ob die monatlich vorausbezahlten Nebenkosten zu hoch, zu niedrig oder angemessen waren wird über eine jährliche Nebenkostenabrechnung ermittelt. Bei zu niedrigen gezahlten Nebenkosten muss der Mieter nachzahlen. Bei zu hohen erhält der Mieter den überschüssigen Betrag zurückbezahlt. Ursachen für unbeabsichtigt hohe Nebenkostenabrechnungen können die Heizkosten sein, hier empfiehlt es sich die Wärmezähler an den Heizungsanlagen selbst mitabzulesen. Auch die Kosten für Gartenanlagen können für Verwirrung sorgen. Hier gilt jedoch, lediglich die Kosten zur Pflege des Gartens sind vom Mieter zu zahlen. Einmalige Anschaffungen im Bezug auf die Gartenanlage müssen nicht vom Mieter gezahlt werden.

Der Mieter kann die Nebenkostenabrechnung bis 12 Monate nach Ende des betreffenden Zeitraums vom Vermieter in Rechnung gestellt bekommen. Sollte der Mieter die Rechnung später als 12 Monate nach dem Ende des betreffenden Zeitraums vom Vermieter in Rechnung gestellt bekommen muss er im Nachhinein zu wenig gezahlte Nebenkosten nicht mehr bezahlen. Zuviel gezahlte Nebenkosten bekommt er jedoch auch nach 12 Monaten zurück. Zieht der Mieter aus, darf der Vermietern einen Teil der Mietkaution bis zur Erstellung der Abrechnung einbehalten. Zahlt der Mieter keine oder zu wenig Nebenkosten, darf der Vermieter den entsprechenden Betrag von der gezahlten Mietkaution einbehalten. Fragen zur Nebenkostenabrechnung können Ihnen Ihr Vermieter oder auch der zuständige Wohnungsmakler beantworten.

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