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Der Energieausweis

Durch den Energieausweis können Häuser, Wohnungen oder auch Apartments im Hinblick auf ihren Energieverbrauch untereinander verglichen werden. Die Regelungen betreffend des Energieausweises werden in der Energieeinsparverordnung - EnEV bestimmt. Neben der Bezeichnung Energieausweis, sind auch Energiesparausweis oder Energiepass geläufig.

Wenn eine Immobilie energiesparwirksam verändert bzw. erweitert oder neu gebaut wird, ist ein Energiebedarfsausweis auszustellen. Bei Gebäuden, welche die Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten wird ein Energieausweis mit dem Energieverbrauch also dem tatsächlichen verbrauch erstellt. Die Regelung wer einen Energieausweis ausstellen darf, wird von den jeweiligen Bundesländern umgesetzt. 

Zu den wichtigsten Informationen, die der Energieausweis enthält, gehören:

- Primärenergiebedarf = Aussage zur Umweltverträglichkeit der Energienutzung.

- Energiebedarf = Aufgrund von Annahmen errechnete Werte unter Berücksichtigung der verwendeten Dämmung usw.

- Energieverbrauchskennwert = Wird aufgrund historischer Verbrauchswerte der Wohnimmobilie erstellt und damit wohl auch die eindeudigste Aussage.

Energieausweis beim Verkaufen, Vermieten, Kaufen und Mieten

Seit dem Jahr 2014 müssen die Informationen aus dem Energieausweis nun auch in Immobilienanzeigen vom jeweiligen Anbieter angegeben werden. Dies ist Pflicht und kann ein Bußgeld von mehreren tausend Euro bei Vernachlässigung der Energieausweispflicht nach sich ziehen.

Durch die Pflicht zur Angabe der Informationen beim Hausverkauf und Wohnungsverkauf können potenzielle Interessenten das jeweilige Objekt mit anderen Häusern oder Wohnungen vergleichen, wie wir als Makler für Wohnimmobilien wissen.

Mehr zum Energieausweis für Wohngebäude >

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(Bild: Energieausweis)