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Notar

Ein Notar ist ein staatlich bestellter Jurist und hat in der deutschen Rechtsordnung unter anderem die Aufgabe Rechtsgeschäfte zu beurkunden. Der Gesetzgeber schreibt für Grundstückskaufverträge die notarielle Beurkundung vor, dazu gehören beispielsweise der Kauf eines Hauses, der Wohnungskauf, aber auch der Kauf von unbebauten Grundstücken.

Wird diese Formvorschrift nicht eingehalten, ist der Kaufvertrag nichtig. Durch diese Regelung soll eine juristische Beratung des Käufers und Verkäufers der Immobilie sichergestellt werden. Dabei muss der Notar unparteiisch sein. Zu den weiteren Aufgaben eines Notars gehören auch Kontrollaufgaben, wie bestimmte Meldungen an die zuständigen Finanzämter.

Der Notar unterliegen der Aufsicht des jeweiligen Bundeslandes und muss gesetzliche wie berufsständische Regeln einhalten. Außerdem hat der Notar verschwiegen zu sein. Urkunden, wie Grundstückskaufverträge, die der Notar errichtet, werden mit dem Dienstsiegel des Notars versehen. Jede Beurkundung wird durch den Notar in die Urkundenrolle des Notariat eingetragen.

Ein Immobilienkauf, der durch einen Notar beurkundet wird, wird als öffentliche Beurkundung bezeichnet, da eine öffentliche Kaufvertragsurkunde durch den Notar erstellt wird. Für seine Tätigkeit berechnet der Notar Gebühren, die gesetzlich geregelt sind. Der Notar haftet für vorsätzliche und fahrlässige Verletzungen seiner Amtspflicht.

(Bild unten: Musterurkunde mit Siegel)

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