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Was ist der Unterschied zwischen Kaltmiete und Warmmiete?

Oftmals besteht Verwirrung bei der Verwendung der Begriffe "Kaltmiete" und "Warmmiete", die beispielsweise in Immobilienangeboten oder Mietverträgen vorkommen. Bei denen an einer Vermietung beteiligten Personen kommt schnell die Frage auf, wo genau der Unterschied liegt.

Kaltmiete als Entgelt für die Nutzung der Wohnung

Unter der "Kaltmiete" versteht man die Gegenleistung, die der Mieter an den Vermieter bezahlen muss, damit dieser ihm die Wohnung zur Nutzung zur Verfügung stellt. Manchmal wird bei privaten Vermietungen für Kaltmiete auch der Begriff "Nettomiete" verwendet. Die Kaltmiete ist oft im Mietvertrag fest vereinbart und unterliegt keinen Schwankungen, solange keine Mieterhöhung durchgeführt wird.

Warmmiete als Gesamtentgelt

Im Gegensatz zur Kaltmiete handelt es sich bei der Warmmiete um das gesamte Entgelt, das für die Anmietung einer Wohnung anfällt. Da im Rahmen einer Vermietung auch Nebenkosten bzw. Betriebskosten für Heizung, Wasser, Umlage für den Hausmeister, Abwasser, Müllentsorgung und weitere Kostenpositionen anfallen, die jedoch oftmals vom tatsächlichen Verbrauch abhängen und getrennt abgerechnet werden, erhöht sich die Kaltmiete um diese Summe. Die Kosten für Strom und Telefon sind im Regelfall nicht enthalten, da meistens der Mieter selbst mit den jeweiligen Anbietern Verträge abschließt und diese dann direkt abrechnen.

Immobiliendienstleistungen im südbayerischen Raum

Die Südbayerische Immobiliengesellschaft bietet hochwertige Maklerleistungen für Vermieter und Mieter, sowie für Kunden, die eine Wohnung oder ein Haus kaufen oder verkaufen möchten. Wir sind auch auf den Verkauf von exklusiven Wohnungen und Häuser spezialisiert. Für Fragen rund um das Thema Immobilienbesitz unterstützt unsere Unternehmenssparte Consulting Privatkunden und Firmen.

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